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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen. Sie werden mit Vertragsabschluss Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen uns und dem Kunden.
(2) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, sofern es sich um gleichartige Verträge handelt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, Nebenabreden, Ergänzungen oder Abweichungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich getroffen wurden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (auch in Textform, z. B. per E-Mail) oder durch Auslieferung der bestellten Ware zustande.
(3) Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt dies als neues Angebot. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme durch den Kunden zustande, spätestens mit Entgegennahme der Lieferung.
(1) An sämtlichen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – insbesondere Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne, technische Beschreibungen und sonstige Unterlagen – behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
(2) Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, noch Dritten zugänglich gemacht werden – auch nicht auszugsweise. Dies gilt insbesondere für digitale Kopien oder elektronische Weiterleitungen.
(3) Sofern es nicht zum Vertragsschluss kommt, sind uns sämtliche überlassenen Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder auf Verlangen vollständig zu löschen bzw. zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
(1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Verpackungskosten. Liefer- und Versandkosten werden gesondert berechnet.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist geraten Kunden automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 BGB). Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(6) Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss zu erheblichen Kostensteigerungen kommt (z. B. für Material, Energie, Transport oder Löhne), und die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
(7) Für offensichtliche Preisirrtümer, Druck- oder Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung. In einem solchen Fall behalten wir uns die Anfechtung des Vertrages vor.
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
(3) Bei unberechtigter Aufrechnung oder Zurückbehaltung geraten fällige Zahlungen nicht in Verzugsaussetzung.
(1) Alle Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Lieferung sind unverbindlich und stellen lediglich voraussichtliche Angaben und Richtwerte dar – es sei denn, ein Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(3) Kommt es nach Vertragsschluss zu Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichtbelieferung durch unseren Vorlieferanten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(4) Ist eine Lieferung nicht möglich, weil:
(5) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des dadurch entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(6) In den Fällen des Absatzes 5 geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(7) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug, insbesondere gemäß §§ 280, 281, 323 BGB, bleiben unberührt.
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Wahl von Verpackung, Versandweg und Transportmittel erfolgt nach unserem pflichtgemäßen Ermessen.
(2) Bei Unternehmern (B2B) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
(3) Bei Verbrauchern (B2C) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
(4) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Bei laufender Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum auch an künftigen Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.
(3) Für Verbraucher (B2C) gilt: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Eine weitergehende Verarbeitungsklausel oder Abtretung von Forderungen findet gegenüber Verbrauchern nicht statt.
(4) Für Unternehmer (B2B) gilt ergänzend:
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat er auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
(5) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(6) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets in unserem Auftrag. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(7) Gleiches gilt bei Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns anteilig Miteigentum, das er für uns unentgeltlich verwahrt.
(8) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherung an uns ab – unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
(9) Gleiches gilt für Forderungen des Kunden gegen Dritte, die ihm durch Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück zustehen.
(10) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe verpflichtet.
(1) Für Unternehmer (B2B):
(a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(c) Gesetzlich zwingende längere Fristen (z. B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b BGB, § 634a BGB) bleiben unberührt.
(d) Vor Rücksendung mangelhafter Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(e) Liegt ein Mangel vor, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu befähigen. Rückgriffsansprüche gemäß § 445a BGB bleiben hiervon unberührt.
(f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(g) Keine Mängelansprüche bestehen bei:
(h) Werden vom Kunden oder Dritten ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen oder Änderungen vorgenommen, entfallen insoweit Mängelansprüche.
(i) Ansprüche auf Ersatz von Nacherfüllungskosten (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, inkl. Ausbau- und Einbaukosten) sind ausgeschlossen, sofern sich diese erhöhen, weil die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Bestimmungsort verbracht wurde – es sei denn, die Verbringung entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(2) Für Verbraucher (B2C):
(a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ohne Einschränkung.
(b) Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
(c) Bei Mängeln hat der Verbraucher das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(d) Die gesetzlichen Rechte auf Ersatz der Nacherfüllungskosten – insbesondere Aus- und Einbaukosten – bleiben unberührt (§ 439 Abs. 3 BGB).
(3) Rückgriff / Herstellerregress:
Regressansprüche des Kunden nach § 445a, § 445b BGB (Lieferantenregress) bestehen nur, wenn der Endabnehmer ein Verbraucher ist und keine über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehenden Mängelrechte vereinbart wurden. Für den Umfang gilt Absatz (1) entsprechend.
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten enthält unsere Datenschutzerklärung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei Verbrauchern bleibt der gesetzliche Gerichtsstand unberührt.
(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(1) Die gelieferten Sport- und Spielgeräte sind ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß Produktbeschreibung vorgesehen. Sie sind vor der Inbetriebnahme durch den Kunden sachgemäß zu montieren und regelmäßig auf Sicherheit zu überprüfen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere bei öffentlicher Nutzung (z. B. durch Kommunen, Schulen oder Vereine), für eine fachgerechte Aufstellung, regelmäßige Wartung, Sichtprüfung und Instandhaltung der Anlagen zu sorgen – unter Beachtung der jeweils gültigen DIN-Normen und Sicherheitsvorschriften (z. B. DIN EN 16630, DIN EN 1176, DIN 18034).
(3) Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung oder unbefugte Eingriffe Dritter entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Hinweise zur sicheren Nutzung der Geräte an gut sichtbarer Stelle anzubringen (z. B. Benutzerhinweise, Altersfreigaben, Belastungsgrenzen).